Und was kostet das ?
Die Kosten richten sich nach den jeweils einschlägigen Bestimmung des
RVG (=Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder der
StBVV (=Steuerberatervergütungsverordung)
Wir schätzen es sehr, wenn wir die Kostenseite vor unserer Beauftragung klären. In vielen Fällen ist es für beide Seiten besser und sinnvoller, wenn eine zeitabhängige Vergütung vereinbart wird. Denn sonst geht es nach dem Wert der Sache und eben nicht nach dem Aufwand, der erforderlich wird.
Im Bereich der anwatlichen Tätigkeit vereinbaren wir ein Honorar von zur Zeit Euro 150, zzgl. Umstatzsteuer pro Stunde (= Euro 178,50). Abgerechnet wird im 15-Minuten-Takt.
Die Honorarvereinbarung schließen wir schriftlich ab und die Abrechnung erfolgt kalendermonatlich, so dass Sie als Mandant die Kosten laufend im Blick immer im Griff haben.
Im Bereich der klassischen Unternehmensberatung gibt es keine Regeln für das Honorar. Dieses wird üblicherweise in Tagesätzen zu Euro 1.200 (zzgl. USt.) berechnet - unterliegt aber individueller Vereinbarung.
Zur Vermeidung von Mißverständnissen sprechen wir grundsätzlich immer bei Mandantsübernahme über die Kosten und deren Höhe.